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Kölner Kleingartenordnung 2.0 – wir suchen Deinen Input

Ich, Caro Michel bin diejenige die für unsere Wählergruppe GUT in die Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Kleingartenordnung entsandt wurde. Und seit Monaten martere ich mein Hirn: Was kann ich einbringen, damit die neue Gartenordnung zeitgemäßer und besser wird als die im Moment geltende? Und was sind eure Wünsche und Anregungen, wie der Status Quo verbessert werden kann?

Hier ein paar ganz persönliche Gedanken von mir dazu:

Die Krux an der Sache: Wir Kleingärtner*innen bekommen unsere Gärten von der Stadt Köln für sehr, sehr wenig Geld. Genauer: Wir zahlen den Pachtzins für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Damit einher geht aber auch eine entsprechende Verantwortung.

Die entscheidende Frage ist jetzt: Wie erklären wir den Kölner Bürger*innen, die zugunsten der Gärten auf z.B. Wohnraum und Parkplätze verzichten, warum das, was wir tun so wichtig ist? Also: Was haben sie davon, dass wir unsere Gärten so bewirtschaften wie wir sie bewirtschaften?

Vordergründig ist die Antwort klar: Wir Kleingärtner*innen tragen nicht unwesentlich zur Erhaltung der Artenvielfalt bei. Bei uns gibt es Blümchen und Bienchen. Bei uns finden Vögel und jede Menge anderer Lebewesen ein Zuhause. Bei uns kann Wasser ungehindert im Boden versickern. Und durch unsere Gärten bleiben die sich umgebenden Wohngebiete ein bisschen kühler als 200 Meter weiter weg. Aber: Es geht doch noch ein wenig besser!

Wenn ich durch „meine“ und durch andere Kleingartenanlagen gehe, finde ich grob 5 Arten von Gärten:

  1. Landwirtschaftlich genutzte Gärten, in denen fast ausschließlich Gemüse angebaut wird. Hier ist für mich die Frage: Wie ökologisch geht das Ganze vor sich?
     
  2. Naturgärten, in denen es wuchert und blüht. Hier sind oft die Hecken und die Bäume zu hoch, der Rasen wird selten bis gar nicht gemäht. Dafür gibt es meist Teiche, Totholzhaufen und „wilde Ecken“.
     
  3. Gärten, die eine Mischung aus 1 und 2 sind.
     
  4. Gärten, die offensichtlich Kinderspielplätze oder Party- oder Grillfestgärten sind. Meist ist hier der Rasen ordentlich gemäht und die Wege sind frei von Unkraut. Ein Mindestanteil von Gemüse ist oft vorhanden und manchmal findet man auch ein paar für Insekten wertvolle Pflanzen.
     
  5. Gärten, die anscheinend überhaupt nicht genutzt werden. Die Tierwelt freut’s, die Nachbarn und die Vorstände vieler Kleingärten eher weniger.

Also: Wie also kann ein „neues“ Regelwerk aussehen, das all diesen verschiedenen Formen gerecht wird? Und das gleichzeitig mit möglichst wenig Vorschriften auskommen sollte? Mein aktuelles Bauchgefühl: Uffff, das wird ne „stramme Aufgabe“.

Fünf Impulse von mir

  1. Eine ökologische Bewirtschaftung (wie auch immer wir diese im Detail in der Arbeitsgruppe definieren und vorschlagen werden) muss meiner Meinung nach nicht nur vorgeschrieben sein, sondern auch kontrolliert werden. Nicht wegen zu hoher Hecken soll man „rausfliegen“ können, sondern z.B. wegen der Verwendung von Giften (die schon lange verboten sind, aber in immer noch viel zu vielen Gärten in der Abenddämmerung gerne eingesetzt werden)
     
  2. Die Versiegelung muss weiter begrenzt werden. Bisher darf maximal ein Drittel versiegelt sein, aber es gibt konkurrierende Regeln, die z.B. große Terrassen zulassen. Vorschlag: Egal, wie der Garten gestaltet wird: Es darf maximal ein Fünftel des Gartens versiegelt sein. Bestehende Lauben haben Glück und Bestandsschutz, da rigorose Baumaßnahmen und Rückbauten auch nicht das sind, was ich mir wünsche. In der Vergangenheit wurden mancherorts einfach zu oft „gefühlte halbe Einfamilienhäuser“ im Garten geduldet – das sollte definitiv vorbei sein! Flächen, die z.B mit Unkrautvlies versehen sind, sollten auch als versiegelte Fläche gezählt werden, obwohl hier Regenwasser meist versickern kann.
     
  3. Alte Bäume, die es geschafft haben, sich bis jetzt der Fällung zu widersetzen, erhalten ausnahmslos Bestandsschutz. Bei Neuanpflanzungen soll aber darauf geachtet werden, dass geeignete Bäume ausgesucht werden, die nicht „kaputtgeschnitten“ werden müssen, um irgendeine vorgeschriebene Höhenbegrenzung einzuhalten. Hoch wachsende Bäume wie z.B. Kastanien müssen genehmigt werden und an geeigneten Standorten gepflanzt werden, z.B. auf Gemeinschaftsflächen.
     
  4. Hecken dürfen unabhängig von ihrem Standort beliebig hoch sein. Der Garten muss dabei aber von außen einsehbar bleiben. Ebenso muss die kleingärtnerische Nutzung weiterhin möglich sein.
     
  5. Eine „unabhängige“ städtische Ombudsstelle, die bei Streitigkeiten vermittelt. Ja, dies sollte eigentlich Aufgabe des Kölner Kleingartenverbands sein, aber die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass das (leider) zu selten klappt. Daher brauchen wir hier eine neue/andere Regelung. Momentan landen einfach zu viele Streitigkeiten in unseren Kleingärten vor Gericht (und ziehen sich damit für alle Beteiligten zu lange hin)

Euer Feedback für uns

Diese Aufzählung könnte ich jetzt noch um einige Punkte von mir erweitern, mit denen ich dann am 24.08. in das erste Treffen der städtischen Arbeitsgruppe „Neue Kölner Kleingartenordnung“ gehe, aber was mir wichtig ist, ist eure Meinung und eure Anregungen aus eurem Kleingarten.
 
Diese könnt ihr mir sehr gerne hier unter diesem Blogbeitrag mitteilen oder auf unserer GUTen Mitmachseite www.liebe-dein-veedel.de als Input hinterlassen. Diese werden dann von mir und unserem GUT-Arbeitskreis „Grün“ gesichtet und vervollständigen dann meine konkrete Vorschlagsliste für Kölns Kleingartenordnung 2.0.

P.S.: Dieser Blogbeitrag wurde inhaltlich durch Caro Michel verfasst und durch Marcel Hövelmann punktuell ergänzt.

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